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   AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20   

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https://dejure.org/2020,22339
AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20 (https://dejure.org/2020,22339)
AG Hanau, Entscheidung vom 31.07.2020 - 32 C 136/20 (https://dejure.org/2020,22339)
AG Hanau, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - 32 C 136/20 (https://dejure.org/2020,22339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 240 § 2 EGBGB, § 535 BGB, § 543 BGB
    Glaubhaftmachung der Ursächlichkeit zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung der Miete.

  • IWW

    § 294 ZPO
    Glaubhaftmachung

  • mietrechtsiegen.de

    Keine Mietzahlung wegen Corona - Nichtleistung der Miete muss pandemiebedingt sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mietzahlung wegen Corona: Was muss Mieter vortragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miete wegen Corona nicht gezahlt: Mieter muss den Zusammenhang glaubhaft machen! - Corona-Virus

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vortrag von ausreichenden Tatsachen ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kann Mieter glaubhaft machen, dass Mietschulden corona-bedingt sind? (IMR 2020, 436)

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Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Für die Erfassung seines objektiven Willens sind dabei alle anerkannten Auslegungsmethoden heranzuziehen, die sich gegenseitig ergänzen und nicht in einem Rangverhältnis zueinander stehen (BVerfG, Urteil vom 20.3.2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, NJW 2002, 1779 [1781]).

    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 20.3. 2002 - 2 BvR 794/95, NJW 2002, 1779; Larenz/Canaris , Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 139).

    Das aber setzt - hinsichtlich beider Zwecke - voraus, dass eine wortgetreue Gesetzesinterpretation und -anwendung überhaupt möglich wäre, weil nur der "mögliche Wortsinn" die Auslegung sperren kann (BVerfG, Urteil vom 20.3.2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, NJW 2002, 1779 [1781]), was hier gerade nicht der Fall ist.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Die in Bezug genommene Entscheidung BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 (BT-Drs. 19/18110, 36), ist zu § 42 ZPO und damit einer gänzlich anderen verfahrensrechtlichen Thematik ergangen.

    Er muss dann Tatsachen darlegen, aus denen sich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (vergleiche BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, Aktenzeichen IX ZB 60/06, Randnummer 11) dafür ergibt, dass seine Nichtleistung auf der COVID-19-Pandemie beruht.

    Das ist nur bei der Glaubhaftmachung über Indiztatsachen anders, was hier theoretisch greifen würde, bezieht sich jedoch nicht auf eine Beweisführung streitigen Parteivortrages, sondern rein verfahrensrechtliche Aspekte (Wiedereinsetzung, Ablehnung wegen Befangenheit, etc.; vgl. BGH, Beschluss vom 9.2. 1998 - II ZB 15-97, NJW 1998, 1870; BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, NJW 2018, 2542/2548):.

    Der Wortlaut ist insoweit aber nur eine von mehreren Erkenntnisquellen des Gesetzesverständnisses, methodisch begrenzt nur der Wille des Gesetzgebers die Auslegung (BVerfG, Beschluss vom 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, NJW 2018, 2542/2548).

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Der Bundesgerichtshof relativiert diese Grenze jedoch bereits, wenn die historisch-teleologischen Auslegungswege ergeben, dass der Gesetzgeber mit der Regelung ein bestimmtes - vom Wortlaut abweichendes - Ziel verfolgte (BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427 - Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Sache bei Ersatzlieferung - Quelle; und zwar unabhängig von dem Gebot richtlinienkonformer Rechtsfortbildung bereits nach nationalem Recht, vgl. S. 430).
  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Weicht der aus den Gesetzesmaterialen erkennbare gesetzgeberische Wille von der missglückten sprachlichen Wiedergabe im Normtext ab, ist das Gericht an den Wortlaut nicht gebunden (BVerfG, Beschl. v. 23.5. 2016 - 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15, r+s 2016, 407 [410/411]).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Der Wortlaut des Gesetzes zieht im Regelfall keine starre Auslegungsgrenze (vgl. BVerfGE 118, 212 ).".
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 326/09

    Wohnraummiete: Darlegung und tatrichterliche Beurteilung des Mietausfallschadens

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Die Beweiserleichterung iSd § 252 Satz 2 BGB spiegelt dabei den Willen des Gesetzgebers unmittelbar wieder, ist dem materiellen und insbesondere Mietrecht gerade für einen Kausalitätsnachweis ausreichend bekannt (vgl. etwa zur Anwendung für den hierdurch ursächlichen Mietausfall BGH, Hinweisbeschluss vom 13.7. 2010 - VIII ZR 326/09, NZM 2010, 815; BeckOGK BGB/ Zehelein Stand 1.7.2020 § 546 Rn. 132) und verwirklicht die Gesetzesintension aufgrund der Vermutungsanordnung im Gegensatz zu einer Glaubhaftmachung, die ihm sogar Nachteile bringt.
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Eine bestimmte Auslegungsmethode oder gar eine reine Wortinterpretation schreibt die Verfassung nicht vor (vgl. BVerfGE 88, 145 ).
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1157/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen richterliche Rechtsfortbildung von §

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Das BVerfG statuiert jedoch keine prinzipielle Wortlautschranke der Auslegung: Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.6.2014 - 1 BvR 1157/12 - juris:.
  • BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1380/20

    Verletzung der prozessualen Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
    Der einfache Gesetzgeber muss das verfassungsrechtliche Prinzip der prozessualen Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. zuletzt BVerfG Beschl. v. 17.6.2020 - 1 BvR 1380/20, BeckRS 2020, 13380) beachten.
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

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